Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage.
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Informationen aus dem Wahlamt27.02.2020
Informationen aus dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft:
Alle zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge sind im Aushang an der Unterstellhalle (Nikolaus-Müller-Straße) und auch im Internet auf www.wipfeld.de veröffentlicht. Musterstimmzettel sind am Wahltag im Eingangsbereich des Wahlraums veröffentlicht.
Wahlberechtigung: - das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 15. März 2002 oder früher), - seit 15. Januar 2020 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Wipfeld gemeldet sind und - nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigungsbriefe:
Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient als Information zur Kommunalwahl. Der Wahlraum am Wahltag befindet sich wieder im Foyer der Conrad-Celtis-Schule, Kirchberg 6 (Abstimmungszeit von 8:00 bis 18:00 Uhr). Der Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen (Eingang Nordseite).
Zur Urnenwahl sind der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein Ausweisdokument mitzunehmen.
Mit dem Benachrichtigungsbrief kann auch die Briefwahl beantragt werden; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag abgedruckt. Die Briefwahl kann bis zum 13. März 2020, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Antragstellung Briefwahl: Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wipfeld erfasst ist und per Briefwahl an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.
Dieser kann
• bis zum 13. März 2020, 15.00 Uhr per Online-Formular unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgschwanfeld
• schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an VGem Schwanfeld, Wahlamt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld schicken oder im Briefkasten am Rathaus Wipfeld einwerfen)
• per E-Mail an poststelle@vg-schwanfeld.de unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder
Bei E-Mails, die nach dem 12.03.2020 eingehen, kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantiert werden. Es wird eine persönliche Vorsprache empfohlen.
Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden bzw. aus anderem Grunde nicht ankommen, können durch eine persönliche Erklärung im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld bis Samstag, 14.03.2020, 12.00 Uhr Ersatzunterlagen beantragt werden. Verlorene Unterlagen werden jedoch nicht ersetzt.
Der Wahlbrief muss bis 15.03.2020, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Rathausplatz 6) oder im Briefkasten am Rathaus in Wipfeld (Marktplatz 1) eingegangen sein.
Bei allgemeinen Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer: 09384/973033 zur Verfügung (Fax-Nummer: 09384/973045). www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html www.wipfeld.de/kommunalwahl2020.html
Wahlamt der
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