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FFP2-Masken für pflegende Angehörige


20.01.2021

Pflegenden Angehörigen sollen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Damit reagiert die bayerische Staatsregierung auf die besondere Schutzwürdigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat angekündigt, eine Million FFP2-Schutzmasken an die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern auszuliefern.

Die Auslieferung der Masken findet derzeit mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks statt. Die Verteilung der Masken an die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte basiert auf deren Einwohnerzahlen. Sobald die Masken beim Landratsamt Schweinfurt eingetroffen sind, werden sie vom Kreisbauhof an die entsprechenden Gemeinden im Landkreis verteilt. Die Gemeinden werden voraussichtlich ab Montag, 25. Januar 2021, mit der Aushändigung der Masken beginnen können.

Pflegende Angehörige können jeweils drei Masken in der Gemeindeverwaltung (VGem Schwanfeld, Tel. 09384 97300) kostenlos anfordern.

Die Auslieferung erfolgt auf dem Postweg.

Nachweis erforderlich:
Diese drei Schutzmasken erhalten nur die Hauptpflegepersonen. Es ist notwendig, dass die jeweiligen pflegenden Angehörigen als Nachweis der Bezugsberechtigung ein Schreiben der Pflegekasse vorzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden, pflegebedürftigen Person hervorgeht.

Bitte lassen Sie uns den Nachweis entweder per E-Mail:
poststelle@vg-schwanfeld.de oder in Kopie durch Posteinwurf am Briefkasten Rathaus Wipfeld zukommen.



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