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Förderung von Kleinprojekten in Wipfeld über das neue Regionalbudget der ILE


11.02.2020

Das Angebot richtet sich nicht nur an die Kommunen. Auch Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen können eine Förderung beantragen. Das Regionalbudget steht 2020 erstmals zur Verfügung.
 
Ab 2020 hat die ILE-Region Main-Steigerwald erstmals die Möglichkeit, über ein sogenanntes „Regionalbudget“ zur Förderung von Kleinprojekten in Höhe von 100.000 Euro zu verfügen.
Das Regionalbudget ist ein neues Förderinstrument für die Ländliche Entwicklung (Bund/Land). Es kann von ILE-Zusammenschüssen abgerufen werden, die über ein anerkanntes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) oder über eine Umsetzungsbegleitung verfügen.
 
In der Sitzung der Region Main-Steigerwald vom 31. Januar 2020 wurde beschlossen das „Regionalbudget“ zu beantragen. Sobald die ILE-Region den Förderbescheid in den Händen hält, startet der Projektaufruf. Erst auf diesen Aufruf können formal Projektanträge gestellt werden.
 
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte in allen 12 Gemeinden der Region Main-Steigerwald, die netto nicht mehr als 20.000 Euro kosten, mit einer attraktiven Förderung von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 10.000 Euro unterstützt werden.
 
 
 
Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Unternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Wichtig ist, dass sich das Projektvorhaben in den Zielen und Handlungsfeldern unseres anerkannten ILEK von 2012 wiederfindet und das Projekt im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt und bis Ende September 2020 abgerechnet werden kann. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
 
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
 
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
 
Über die Vergabe der Fördergelder wird ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt, anhand von festgelegten Auswahlkriterien beraten und auswählen.
 
Bei weiteren Fragen rund um das Regionalbudget wenden Sie sich bitte an die Umsetzungsbegleitung der ILE Region Main-Steigerwald (Frau Hein, carina.hein@gerolzhofen.info, Tel. 09382 / 316381, www.region-main-steigerwald.de).
Wer eine Projektidee für die Beantragung eines Kleinprojektes 2020 hat wird aufgrund der recht kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen 2020 gebeten, sich baldmöglichst mit der Gemeinde Wipfeld, Bürgermeister Tobias Blesch, in Verbindung zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Fördermöglichkeit auch in den Folgejahren weiterbesteht.
 
Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internetangebot des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (https://www.stmelf.bayern.de/) in der Rubrik Förderung/Argrapolitik/Förderweiser/Regionalbudget


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