Gebührenbescheide für 2013 und Umstellung auf SEPA
22.01.2014
Hierzu findet sich in den Bescheiden auf der letzten Seite ein Umdeutungstext mit der Mandatsreferenznummer sowie der Gläubiger-ID des Landkreises. Wenn Sie also derzeit schon eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie keine Änderung zu veranlassen.
In den Fällen, in denen bisher keine Einzugsermächtigung vorliegt, enthält der Bescheid einen Vordruck zur Erteilung einer SEPA-Basislastschrift (die frühere Einzugsermächtigung). Hier finden Sie diesen Vordruck auch zum Herunterladen:
http://www.ihr-umweltpartner.de/download/SEPA_Basislastschrift.pdf
Falls Sie diesen Vordruck verwenden, tragen Sie bitte unbedingt Ihr Kassenzeichen (Buchungszeichen) ein. DANKE!
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