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06.07.2009

Gebäudeabriss
Gebäudeabriss


Nach der Deponieverordnung werden die Auflagen für das Betreiben der Erdaushub- und Bauschuttdeponien derart hoch, dass die Gemeinden diese nicht weiterbetreiben können.

Wohin also künftig mit Erdaushub und Bauschutt?

Wir haben eine Übersicht über Verwerterbetriebe innerhalb des Landkreises Schweinfurt (und ergänzend auch in angrenzenden Landkreisen) und über sonstige Annahmestellen zusammengestellt. Sie finden sie hier.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Landratsamt, Herrn Glöckler, Tel. 09721 / 55-550 (vor allem bei Fragen zur Annahme am AWZ Rothmühle) oder an die Abfallberatung, Tel. 09721 / 55-546 (bei allgemeinen Fragen rund um Bauschutt), wenden.

Außerdem gibt es in Kürze eine Broschüre, die Sie dann bei uns bestellen oder downloaden können.



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