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Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage. 

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Informationen aus dem Wahlamt


27.02.2020

 

Informationen aus dem Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft:


Am Sonntag, 15. März 2020, finden in ganz Bayern nach sechs Jahren wieder Kommunalwahlen in den 2056 Gemeinden und Städten sowie den 71 Landkreisen statt. Auch in der Gemeinde Wipfeld sind etwa 850 Bürgerinnen und Bürger mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit aufgerufen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird bei der Kommunalwahl vier Stimmzettel geben – jeweils einen für die Wahl

 

  • des ersten Bürgermeister
  • des Landrats
  • des Gemeinderats und
  • des Kreistags

 

Alle zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge sind im Aushang an der Unterstellhalle (Nikolaus-Müller-Straße) und auch im Internet auf www.wipfeld.de veröffentlicht. Musterstimmzettel sind am Wahltag im Eingangsbereich des Wahlraums veröffentlicht.


Sie können insgesamt bis zu 86 Stimmen vergeben. Bei der Kreistagswahl ist das Kumulieren (=bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und Panaschieren (Wahl von Bewerbern verschiedener Listen) möglich.
Die höchstzulässige Gesamtzahl, die Sie pro Stimmzettel vergeben können, ist oben auf dem Stimmzettel vermerkt. Diese Zahl dürfen Sie keinesfalls überschreiten.

 

 

Wahlberechtigung:

In das Wählerverzeichnis der Gemeinde Wipfeld werden automatisch zum Stichtag, 9. Februar 2020, alle Deutschen und alle übrigen EU-Staatsangehörigen aufgenommen, die am Wahltag

- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 15. März 2002 oder früher),

- seit 15. Januar 2020 mit melderechtlicher Haupt- bzw. einziger Wohnung in Wipfeld gemeldet sind und

- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlbenachrichtigungsbriefe:

Erstmals wurden in Wipfeld nicht mehr Wahlbenachrichtigungskarten sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Diese sind inhaltlich gleich zur bisherigen Karte. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte zwischenzeitlich bereits einen Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt bekommen. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall gewesen sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit der VGem Schwanfeld, Wahlamt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Tel. 09384/97300 auf.

 

Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient als Information zur Kommunalwahl. Der Wahlraum am Wahltag befindet sich wieder im Foyer der Conrad-Celtis-Schule, Kirchberg 6 (Abstimmungszeit von 8:00 bis 18:00 Uhr). Der Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen (Eingang Nordseite).

 

Zur Urnenwahl sind der Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein Ausweisdokument mitzunehmen.

 

Mit dem Benachrichtigungsbrief kann auch die Briefwahl beantragt werden; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag abgedruckt.

Die Briefwahl kann bis zum 13. März 2020, 15.00 Uhr, beantragt werden.

 

Antragstellung Briefwahl:

Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wipfeld erfasst ist und per Briefwahl an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein.

 

Dieser kann

• bis zum 13. März 2020, 15.00 Uhr per Online-Formular unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgschwanfeld
(auch über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code gelangt man auf die entsprechende Seite)

• schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an VGem Schwanfeld, Wahlamt, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld schicken oder im Briefkasten am Rathaus Wipfeld einwerfen)
• per Fax an die VGem Schwanfeld: 09384/973045

• per E-Mail an poststelle@vg-schwanfeld.de unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder
• persönlich im Wahlamt (Briefwahlausgabe Zimmer 4, Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, barrierefreier Zugang über Aufzug) unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefs beantragt werden.

 

Bei E-Mails, die nach dem 12.03.2020 eingehen, kann die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr garantiert werden. Es wird eine persönliche Vorsprache empfohlen.

 

Falls die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden bzw. aus anderem Grunde nicht ankommen, können durch eine persönliche Erklärung im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld bis Samstag, 14.03.2020, 12.00 Uhr Ersatzunterlagen beantragt werden. Verlorene Unterlagen werden jedoch nicht ersetzt.

 

Der Wahlbrief muss bis 15.03.2020, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Rathausplatz 6) oder im Briefkasten am Rathaus in Wipfeld (Marktplatz 1) eingegangen sein.

Bei allgemeinen Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer: 09384/973033 zur Verfügung (Fax-Nummer: 09384/973045).

Weiterführende Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auch unter:

www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl

www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html

www.wipfeld.de/kommunalwahl2020.html

Wahlamt der
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

 



 



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