Reinigungspflicht auf Straßen und Gehsteigen
26.11.2011
Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass eine große Zahl der Grundstücksbesitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ortsbereich ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen.
Insbesondere wird festgestellt, dass der Graswildwuchs in den Entwässerungsrinnen und den Gehsteigkanten zum Grundstück hin nicht entfernt wird. Der Graswildwuchs stellt nicht nur ein unschönes Bild dar, er beschädigt auch die öffentlichen Flächen.
Wir fordern deshalb alle Grundstückseigentümer auf, die Reinigung durchzuführen und insbesondere das Gras und Unkraut zu entfernen. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie durch diese Arbeiten unsere Gemeinde verschönern und einen Beitrag zur längeren Haltbarkeit der Asphaltdecke leisten.
Die Gemeinde wird demnächst Überprüfungen durchführen und ggf. bei Nichterfüllung der Reinigungspflichten die betroffenen Grundstückseigentümer anschreiben.
Zeißner/1. Bürgermeister
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