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Neuigkeiten

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Reinigungspflicht auf Straßen und Gehsteigen


26.11.2011

Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass eine
große Zahl der Grundstücksbesitzer von bebauten und
unbebauten Grundstücken im Ortsbereich ihrer Reinigungspflicht
nicht nachkommen.

Insbesondere wird festgestellt, dass der Graswildwuchs
in den Entwässerungsrinnen und den Gehsteigkanten
zum Grundstück hin nicht entfernt wird. Der Graswildwuchs
stellt nicht nur ein unschönes Bild dar, er beschädigt
auch die öffentlichen Flächen.

Wir fordern deshalb alle Grundstückseigentümer auf,
die Reinigung durchzuführen und insbesondere das
Gras und Unkraut zu entfernen. Denken Sie bitte auch
daran, dass Sie durch diese Arbeiten unsere Gemeinde
verschönern und einen Beitrag zur längeren Haltbarkeit
der Asphaltdecke leisten.

Die Gemeinde wird demnächst Überprüfungen durchführen
und ggf. bei Nichterfüllung der Reinigungspflichten
die betroffenen Grundstückseigentümer anschreiben.

Zeißner/1. Bürgermeister



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