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Nur störstofffreier Biomüll ist auch guter und kostbarer Biomüll


07.10.2015

Störstofffreier Biomüll ist das Ziel
Störstofffreier Biomüll ist das Ziel

Abfallwirtschaft kontrolliert Inhalte der Biomülltonnen

Die Biotonne ist seit 25 Jahren ein Erfolgsmodell im Landkreis Schweinfurt. „Aus dem gesammelten Biomüll gewinnen wir hochwertigen Kompost und seit vielen Jahren auch regenerative Energie in Form von Biogas, das in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme liefert“, berichtet Thomas Fackelmann, Leiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Schweinfurt. Das ist nicht nur gut für den Umweltschutz, sondern auch für den Verbraucher, der sich seit Jahren über konstant günstige Müllgebühren freuen kann.

Damit das so bleibt, ist es enorm wichtig, dass der Biomüll auch weiterhin hochwertig verarbeitet werden kann. Denn nur so gibt es etwa den gütegesicherten Qualitätskompost Schweinfurter Land. Weil jedoch immer wieder Störstoffe in den Biomüll gelangen, werden die Biotonnen im Landkreis nun stichprobenartig kontrolliert.

Der Grund: Beobachtungen an der Vergärungs- und Kompostanlage am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle haben ergeben, dass in den vergangenen Jahren vor allem der Kunststoffanteil im angelieferten Biomüll erkennbar zugenommen hat. Deshalb wurde und wird der Inhalt der Biotonnen von der Abfallwirtschaft – in Zusammenarbeit mit dem Abfuhrunternehmen – in den Landkreis- Gemeinden genauer angesehen. Schon jetzt lässt sich sagen: In fast allen Biotonnen war der Biomüll richtig sortiert, in einzelnen Tonnen allerdings waren viele Störstoffe enthalten.

Die Abfallwirtschaft setzt daher nun noch intensiver auf Aufklärung und Information. Konkret läuft dies so ab: Die zuständigen Müllwerker überprüfen die Tonnen. Falls der Inhalt nicht passt, greift die erste Stufe der Kontrollaktion. Die Müllwerker leeren die Tonne zwar, hängen aber einen Info-Anhänger „ACHTUNG“ an die Tonne. Auf diesem ist zu erkennen, welches Material falsch eingeworfen war und was dagegen fachgerecht in die Biotonne gehört. Und auf diesem steht auch der deutliche Hinweis, dass die Tonne beim nächsten Mal nicht mehr geleert wird, wenn weiterhin Störstoffe enthalten sind.

Das entspricht dann der zweiten Stufe: Wenn wiederholt Störstoffe festgestellt werden, wird die betreffende Biotonne nicht geleert und erhält den „STOP“-Anhänger mit wiederum allen wichtigen Informationen.

„Mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, den Aufwand für die Aussonderung und Entsorgung der Störstoffe zu reduzieren sowie auch künftig auf aufwändige und teure Aufbereitungsverfahren verzichten zu können ohne Qualitätseinbußen befürchten zu müssen“, erklärt Thomas Fackelmann.

Die Kosten dafür tragen nämlich alle Bürger gemeinsam, obwohl mehr als 95 Prozent ordentlich sortieren. Da außerdem zu erwarten ist, dass die Qualitätsanforderungen an Kompost (durch Verschärfungen im Düngemittelrecht) in Zukunft noch weiter steigen werden, will man mit diesen Maßnahmen vorsorglich die bisher hohe Qualität stabilisieren und sogar noch weiter verbessern.

Hier eine Übersicht, was in die Biotonne gehört und was als Störstoff gilt:

Küchenabfälle, am besten in Zeitungspapier eingewickelt oder in Papiertüten, auf keinen Fall in Plastiktüten, auch nicht in sog. Biokunststofftüten:

  • Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Zitrusfrucht-Schalen)
  • Eier-, Nussschalen
  • Kaffeefilter, Tee (beutel)
  • Speisereste, Knochen, Gräten
  • Verdorbene Lebensmittel
  • Küchenpapier und mit Lebensmittelresten verschmutztes Papier
  • Fritierfette und –öle

Gartenabfälle

  • Kleine Zweige
  • Grasschnitt, Laub
  • Unkräuter
  • Pflanzenreste (Stauden)

Sonstige kompostierbare Stoffe

  • Papiertaschentücher
  • Haare, Federn
  • Kleintierstreu (von Hamster u.ä., kein Katzenstreu)

Generell gilt

Nicht nur Kunststofftüten, sondern auch sogenannte „Biokunststoff“-Tüten stören die Vergärung und Kompostierung, da sie viel zu langsam verrotten. Sie dürfen deshalb nicht in die Biotonne. Auch wenn vielfach mit der Kompostierbarkeit geworben wird, so sind diese Tüten für die Biomüllverarbeitung des Landkreises nicht geeignet und müssen deshalb als Störstoff gesehen werden. Straßenkehricht kann nicht nur – wie auch Asche – viele Schadstoffe enthalten, sondern auch viele kleine Steine wie Split u.ä.. Deshalb gehören auch diese Stoffe auf keinen Fall in die Biotonne.



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