Neuigkeiten


Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage. 

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28.01.2019

Die Bekanntmachung der Gemeinde Wipfeld vom 13.12.2018 über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ vom 31.01.2019 – 13.02.2019 wurde im Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2018 veröffentlicht.

 

Die Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehren besteht in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, Bürgerbüro vom 31.01.2019 bis 13.02.2019 zu folgenden Zeiten:

 

Montag bis Freitag →→ 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag →→→ 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Abendeintragung

Mittwoch, 13.02.2019 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

Wochenendeintragung

Sonntag, 10.02.2019 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Der Zugang zur Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist barrierefrei!

 

Die Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem nachfolgenden Link:

 

http://www.wipfeld.de/Volksbegehren__Rettet_die_Bienen__.html

 

Einen Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheines können Sie unter folgendem Link downloaden:

 

http://www.wipfeld.de/download/Antr-EintrSchein_Internet_Wipfeld.pdf

 

Wichtige Hinweise für die Beantragung eines Eintragungsscheins:

 

Briefwahl mit einem Eintragungsschein ist beim Volksbegehren nicht möglich!

 

Personen mit körperlicher Behinderung und Krankheit während des gesamten Eintragungszeitraums können mit einem Eintragungsschein eine Hilfsperson nach Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz mit der Eintragung beauftragen. Dies ist möglich, wenn Sie während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung (auch soweit diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist) nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Dies ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Bei anderen als den genannten Gründen (z.B. bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich die/der Stimmberechtigte strafbar.

 

Eintragungsscheine sind bei der VG Schwanfeld erhältlich. Das Antragsformular ist auch online verfügbar unter www.wipfeld.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Josef Krimmel, VG Schwanfeld, Tel. 09384 9730-33.



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