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Wer profitiert vom "Schrott"?


12.07.2010

Die Metall-Sammelmengen bei der Sperrmüllabfuhr gehen im Gegenzug deutlich zurück - und damit natürlich auch die Einnahmen…! Der Verkaufserlös gehört dann dem gewerblichen Sammler. Grundsätzlich ist dies zulässig, allerdings nur dann, wenn die Sammlung separat angekündigt wurde und nicht mit der Sperrmüllabfuhr zusammenfällt. Oftmals verfügen gewerbliche Sammler auch nicht über die erforderlichen Genehmigungen.

Wenn Metallteile zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt wurden, darf kein Anderer (egal ob privat oder gewerblich) diese Teile ohne Einverständnis des Eigentümers mitnehmen und selbst verkaufen.
Wenn Sie also beobachten, dass jemand sich an Ihrem zur Sperrmüllabholung bereitgestelltem Metallschrott zu schaffen macht, wenden Sie sich bitte unter 09721 / 55-596 an das Landratsamt Schweinfurt. Denn dieser „Schrottklau“ ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung und das Bayerische Abfallgesetz), sondern unter Umständen auch eine Straftat (Diebstahl) und sollte deshalb nicht stillschweigend hingenommen werden.
 
Darüber hinaus sollte sich natürlich jeder Müllgebührenzahler überlegen:
Überlasse ich meine Metallteile einem gewerblichen Sammler?
Oder melde ich sie zur Sperrmüllabfuhr an, wo sie letztlich meinen Müllgebühren zugute kommen?
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung im Landratsamt unter Tel. 09721/55-546.


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