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Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den aktuellen Ausgaben des Amtsblatts sowie die Mitteilungen via Ortsrufanlage. 

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28.10.2021 Meldung des Wasserzählerstandes
 
Wasserzählerstand online melden im Zeitraum von 10.12.2021 bis 10.01.2022 in unserem Bürgerserviceportal möglich
 
Die Wasserablesung finden Sie in unserem Bürgerserviceportal und folgendem Link:
 

Für die Ablesung des Wasserzählerstandes werden Sie bis Mitte Dezember 2021 ein Schreiben mit Rückantwort erhalten.

Als Abnehmer werden Sie gebeten, den Zählerstand selbst abzulesen und das ausgefüllte Formular bis zum 10.01.2022 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zurück zu geben. Sollten sich auf Ihrem Grundstück mehrere (Haupt)Zähler oder Garten-, Zisternen- oder Brunnenzähler befinden, werden alle Zählerstände benötigt. Wo sich Zählerstand und Zählernummer auf Ihrer Wasseruhr befinden können Sie der Abbildung entnehmen.

Der Zählerstand kann auch Online über Bürgerserviceportal oder Mithilfe QR Code gemeldet werden. Den QR Code finden Sie auf Ihrer Ablesekarte.

Der Zählerstand ist Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2021 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen für 2022. Liegt der Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Verbrauch anhand der Vorjahresverbräuche ermittelt (geschätzt).

Absperrventile am Wasserzähler

Die Absperrventile am Wasserzähler sollten in regelmäßigen Abständen auf- und zugedreht werden. Damit verhindert man das Festsetzen der Ventile. Diese müssen jederzeit abdrehbar sein, damit z.B. der Installateur für Reparaturarbeiten in der Hausleitung, die Gemeinde für den Zählerwechsel oder aber auch im Falle eines Rohrbruchs die Wasserversorgungsleitung abgedreht werden kann. Bitte melden Sie der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld eventuell vorhandene Schäden rundum ihren Gebäudehausanschluss und die Wasseruhr rechtzeitig über die Telefonnummer 09384 97300.

Tipp: Ablesung der Wasseruhr zwischendurch

Bei der jährlichen Wasserzählerablesung wird oftmals festgestellt, dass man "mehr" Wasser verbraucht hat. Die Ursache für einen möglichen "Mehrverbrauch" können Sie selbst frühzeitig erkennen, in dem Sie zum Beispiel den Zählerstand regelmäßig (wöchentlich/monatlich) ablesen und so Ihren individuellen Zählerstand und Verbrauch kontrollieren. Auch ein Wasserverlust in der Hausinstallation kann hierdurch frühzeitig festgestellt werden.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen!

Tobias Blesch

Erster Bürgermeister

 

 

 

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25.10.2021 Landratsamt Schweinfurt - Erhebungsbeauftragte gesucht

Erhebungsbeauftragte gesucht

Für die Durchführung des Zensus 2022 ist das Landratsamt Schweinfurt wieder auf die Mitarbeit engagierter Bürger/-innen angewiesen. Als Erhebungsbeauftragte/-r führen Sie kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch.

Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Pro Interviewer/-in sind etwa 150 Auskunftspflichtige zu befragen, die Ihnen möglichst in Wohnortnähe zugeteilt werden. Die Befragungen können mit einem Tablet, einem Papierfragebogen oder telefonisch erfolgen.

Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet. Die Tätigkeit erstreckt sich über etwa 12 Wochen und startet am 16.05.2022. Sie können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – Ihre Zeit frei einteilen.

Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich aus Fahrtkosten, Hygienepauschale, Schulungspauschale und einem Festbetrag je befragter Person zusammensetzt.

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?

– Zuverlässigkeit und Genauigkeit

– Verschwiegenheit

– Zeitliche Flexibilität und Mobilität

– Sympathisches und freundliches Auftreten

– Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil)

– Volljährigkeit

 

Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/-r haben, können Sie sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022 bewerben.

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03.08.2021 Schifffahrten ab "Anleger Wipfeld 317"

An den Dienstagen in den bayerischen Sommerferien ist die Undine in der Zeit von 10:00 bis 12:45 Uhr auf "Großer Schleusen-Rundfahrt" von Volkach nach Wipfeld und zurück.
Um 11:15 Uhr besteht in Wipfeld am "Anleger 317" an der Mainlände jeweils eine Zustiegsmöglichkeit.

Die Undine fährt mainaufwärts durch die Weinberge und passiert in der Bergfahrt die Schleuse Wipfeld. Innerhalb von 15 Minuten wird das Schiff 4,30 m gehoben. Am Anleger 317 – Wipfeld legt die Undine zu einem kurzen Zwischenstopp an. Nach dem Wenden passiert sie die Schleuse zu Tal und fährt zurück nach Volkach.


Fahrpreise: Erwachsene  22 €
Kinder (4-13 Jahre)  14 €

Pro Erwachsenen fährt ein Kind in den Ferien zum Sondertarif von 7 €


Auch die einfache Strecke ist verfügbar, soweit Platz an Bord.

Telefon 09381 710880

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03.08.2021 Bauen im Ortskern: Weiterhin finanzielle Unterstützung im Landkreis Schweinfurt

Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten

 

 

Für Bauinteressierte in den Ortskernen stehen zwei finanzielle Hilfen im Landkreis Schweinfurt zur Verfügung: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, das in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.

 

Beratungsgutscheine

Der Landkreis Schweinfurt und die Gemeinden bieten zum einen gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte über das EU-Programm LEADER geförderte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an.

 

Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architekten und Planern zur Verfügung. Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung.

Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden.

 

Das Projekt läuft nun endgültig zum 31. Dezember 2022 aus bzw. endet früher, insofern die Beratungsgutscheine vollständig ausgegeben worden sind. Aktuell sind noch ausreichend Gutscheine vorhanden, dennoch sollten Bauwillige und Interessierte in den Altortbereichen frühzeitig einen Beratungsgutschein in der für sie zuständigen Gemeinde beantragen. Eine Antragstellung für Beratungsgutscheine ist längstens bis zum 31. August 2022 möglich, die Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle hat bis zum 31. Oktober 2022 zu erfolgen.

 

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten

Für Abriss- und Entkernungsmaßnahmen im Rahmen von Sanierungen und Umbauten sowie für alle Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, wurde die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich entwickelt.

Im Rahmen der Förderung können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Förderfähig sind neben Kosten für die Entsorgung des Bauschutts oder die Beauftragung einer Fachfirma beispielsweise auch Kosten für das Ausleihen notwendiger Werkzeuge und Maschinen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Maßgebende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung.

 

Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse und deren Umsetzung. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung.

Die Abriss- und Entsorgungsförderung wird vollständig durch den Landkreis Schweinfurt finanziert, die Antragstellung endet am 31. Dezember 2022, sodass die beiden Förderprogramme nun zeitlich aufeinander abgestimmt enden können.

 

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe vor der Bewilligung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt wird daher angeraten.

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

 

Zur Information:

Das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt läuft seit November 2017. Seitdem wurden 295 Bauberatungsgutscheinen und 137 Förderungen von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen zugestimmt. Des Weiteren hat der Landkreis diverse Infomaterialen zu diesem Thema veröffentlicht, eine Wanderausstellung konzipiert und im Oktober 2018 erstmalig einen Gestaltungspreis vergeben. Der nächste Wettbewerb hierzu wird 2022 durchgeführt. Der Landkreis Schweinfurt selbst wurde im Oktober 2018 für sein Konzept mit dem Deutschen Lokalen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

Darüber hinaus wurde 2020 das Handbuch "Gutes Bauen im Landkreis Schweinfurt - Altes schätzen und Neues schaffen" veröffentlicht. Informationen zum Baukulturhandbuch sowie eine Download-Version finden Interessierte unter www.landkreis-schweinfurt.de/baukultur.
 

 

 

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03.08.2021 ILEK Mainschleife: Einladung zum Bürger-Online-Dialog

 

Ein neues Strategiekonzept für die Region Mainschleife entsteht!

 

Die sieben Kommunen Markt Eisenheim, Kolitzheim, Nordheim am Main, Schwanfeld, Sommerach, Volkach und Wipfeld wollen künftig als neue „ILE-Region“ zusammenarbeiten und haben ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) in Auftrag gegeben. In wichtigen Aufgabenfeldern der Region werden Ziele, Leitlinien und konkrete Maßnahmen für die Zukunft der Region ausgearbeitet. Diese stellen eine Art Fahrplan für die kommenden Jahre dar. Unterstützt werden die Regionen bei der Erarbeitung vom Beratungsbüro neuland+ und Allianzmanagerin Carina Hein. Dies geschieht gemeinsam mit Fachleuten, Verwaltung und Bürgerschaft.

In den letzten Monaten wurden die Kerninhalte des ILEKs als Entwurf erarbeitet. Sie betreffen die Themenfelder „Orts- und Innenentwicklung“, „Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität“, „Wirtschaft, Gewerbeentwicklung und Energie“, „Mobilität und Altersversorgung“, „Soziales und kulturelles Leben“, „Freizeit und Erholung“ sowie die Querschnittsthemen „Zusammenarbeit in kommunalen Angelegenheiten“ und „Digitali-sierung“. Allgemeine Infos zum Prozess sind unter http://ilek-mainschleife.de/ zu finden.

 

Bringen Sie sich mit Ihren Vorschlägen ein!

 

Bevor der Katalog von Zielen und Maßnahmen fertiggestellt wird, soll er mit Bürger*innen diskutiert u. durch ihre Ideen bereichert werden.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister laden zu vier Bürger-Online-Dialogen mit jeweils zwei der vier Schwerpunkt-Handlungsfelder ein (um möglichst viele Menschen zu erreichen, gibt es jeweils einen Alternativtermin). In diesen werden den TeilnehmerInnen die jeweiligen Ziele und Maßnahmen vorgestellt. In der anschließenden Diskussion können Ideen eingebracht werden. Ergeben sich aus dem Dialog neue Denkansätze, Ziele oder Maßnahmen, werden diese in den Entwurf des ILEK eingearbeitet. Moderiert werden die Bürger-Online-Dialoge von Hannes Bürckmann und Melanie Darger vom beauftragten Büro neuland+.

 


Termine der  Bürger-Online-Dialoge:


Termin


Uhrzeit


A1  Freizeit und Erholung & Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität


Mi,  15.09.2021


19:00  Uhr


B1  Orts- und Innenentwicklung & Mobilität und Altersversorgung


Do,  16.09.2021


19:00  Uhr


A2  Freizeit und Erholung & Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität


Mi,  22.09.2021


19:00  Uhr


B2  Orts- und Innenentwicklung & Mobilität und Altersversorgung


Do,  23.09.2021


19:00  Uhr

Teilnahme: Per PC, Laptop, Tablet oder auch einfach das Smartphone bei bestehender Internet- oder WLAN-Verbindung durch Aufrufen eines Zugangslinks. Dieser wird rechtzeitig einige Tage vor den Terminen per Mail an die TeilnehmerInnen versandt.

 

Die Anmeldung zum Bürger-Online-Dialog erfolgt per Mail an darger@neulandplus.de unter Angabe des Wunschtermins (auch für mehrere Termine möglich).

 

Herr Hannes Bürckmann und Frau Melanie Darger stehen Ihnen jeweils eine Stunde vor Beginn jedes Bürger-Dialogs für Tests bzw. Einwahlfragen zur Verfügung:

buerckmann@neulandplus.de, Tel. 0172/7126597 oder

darger@neulandplus.de, Tel. 0172/2098695

 

 

Was ist eigentlich „ILE“?

 

Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (kurz: ILE) unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung Kommunen im ländlichen Raum, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten. Nach dem Motto “gemeinsam sind wir stärker!” schließen sich immer mehr Gemeinden freiwillig in einer ILE-Region zusammen, um eine attraktive Region zu gestalten.

 

Die Ziele und Projekte, die die ILE-Regionen in den kommenden Jahren umsetzen wollen, sind in einem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) zu definieren. Unterstützt werden sie bei deren Umsetzung von einem Allianzmanagement (auch Umsetzungs-begleitung genannt) sowie dem Amt für Ländliche Entwicklung.

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02.08.2021 Literaturhaus: VVK-Start

Lesung - Main-Schreib-Kreis: HobbySuchtLeidenschaft
am Freitag, 8. Oktober 2021, 19.30 Uhr
 

Der Main-Schreib-Kreis ist eine Gruppe von schreibbegeisterten Frauen, die ihre Texte zum diesjährigen Fokusthema in einer Lesung präsentieren. Nach "Grünzeuch" im Jahr 2020 dreht sich 2021 alles um "HobbySuchtLeidenschaft".

 

Einlass ab 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr

 

Eintritt: 5 €, VVK bei Brigitte Diemer unter 09384 8128. Die Anmeldung ist erforderlich.



 

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21.07.2021 Vollsperrung der Kreisstraße Richtung Dächheim am 22.07. von 8 bis 15 Uhr

Landkreis Schweinfurt: Verkehrsbehinderungen wegen Baumfällarbeiten

Kreisstraße SW 22 zwischen Garstadt und Wipfeld am Donnerstag, 22. Juli 2021, von 8 bis 15 Uhr voll gesperrt - Umleitung ist ausgeschildert

Landkreis Schweinfurt. Die Kreisstraße SW 22 zwischen Garstadt (Gut Dächheim) und Wipfeld ist am Donnerstag, 22. Juli 2021, in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr aufgrund von Baumfällarbeiten für den Verkehr voll gesperrt.

Die örtliche Umleitung erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße Garstadt - Theilheim, die St 2270 nach Schwanfeld und die SW 17 nach Wipfeld.

Der Landkreis Schweinfurt weist auf die Bauarbeiten und auf die örtliche Umleitung hin und bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.

 

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26.04.2021 Anmeldung zur Musikschule – Angebote für Jung und Alt, von 2 bis 99 Jahren

Ab Montag, 26.04.21 läuft die Anmeldezeit für die Musikschule zum nächsten Schuljahr. Rund 3.200 Kinder und Jugendliche lernen zurzeit an der Musikschule ein Instrument aus dem umfangreichen Angebot oder spielen in Ensembles, Spielkreisen, Folkloregruppen und in Orchestern oder singen in Chorklassen, Kinder- und Jugendchor mit. Das Angebot beginnt mit den Eltern-/Kindgruppen für Kinder ab 2 Jahren und steht dann vorrangig Kindern und Jugendlichen im Rahmen der verfügbaren Plätze bis zur Ende der Berufsausbildung offen.

Auch Erwachsene können sich zum Instrumentalunterricht anmelden oder sich Ensembles anschließen.

Corona – Sonderregelungen:

Die Musikschule Schweinfurt hat inzwischen ein funktionierendes System auch bei corona-bedingter Untersagung des Präsenzunterrichts eingeführt. So kann der Instrumentalunterricht kurzfristig auf digitale Unterrichtsformen umgestellt werden.

Im Elementarbereich ist dies naturgemäß schwieriger. Zum Beginn des neuen Schuljahres werden die Lehrkräfte des Elementarbereichs mit den Eltern festlegen, ob ein digitales Ersatzangebot möglich ist oder ob eine Betreuung durch Versenden von Unterrichtsmaterialien, Filmen o. a. stattfindet.

 

Hinweis zu den Gebühren:

Bei zeitlich voll umfänglichem Digitalunterricht fallen die Gebühren natürlich weiterhin an. Bei durchgehender ersatzweiser Betreuung im Elementarbereich werden die Gebühren auf 50% ermäßigt.

Der Ensembleunterricht kann i. d. R. online nicht sinnvoll gehalten werden und wird daher in diesen Fällen ausgesetzt und es werden dafür keine Gebühren erhoben.

Wir hoffen natürlich, dass das Schuljahr 2021/22 wieder weitgehend normal verlaufen wird. Gerade in diesen Zeiten hat sich Musizieren als besonders wichtig erwiesen.

Das Musikschulsekretariat steht Ihnen telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Je nach Inzidenzeinstufung können Schnupperstunden in den jeweiligen Fächern in Präsenzform oder auch online mit den Fachlehrern vereinbart werden. Auf dem Youtube-Kanal der Musiskchule erläutern unserer Lehrkräfte ihr Instrument. Über die Homepage

www.musikschule-schweinfurt.de ist die Anmeldung sicher und bequem auch von daheim aus möglich. Aus technischen Gründen bitte keine Anmeldung mit einem Smartphone ausfüllen. Die Altschüler der Musikschule bekommen die Unterlagen für ihre Weitermeldung von ihrem jeweiligen Instrumentallehrer und geben sie nur diesem zurück.

Unterrichtsorte in der Stadt Schweinfurt und fast allen Gemeinden im Landkreis!

1) Elementarbereich

Die Musikmäuse

- Kurse für Zwei- bis Dreijährige und Drei- bis Vierjährige

- Mit einem Elternteil

- 45 Minuten wöchentlich

- Dauer: ein halbes Jahr von September – Februar bzw. März – August

(Verlängerung möglich)

 

Der Musikschulgarten

- Kurse für Vier- bis Fünfjährige

- Ohne Elternteil in einer Kindergruppe

- 75 Minuten wöchentlich

- Dauer: ein Schuljahr

 

Die Musikalische Früherziehung (MFE)

- Für Kinder im letzten Kindergartenjahr

- Bereitet konkret auf den Instrumentalunterricht vor

- 75 Minuten wöchentlich

- Dauer: ein Schuljahr

Die Zeiten der Kurse im Elementarbereich des laufenden Schuljahres finden Sie auf der Homepage der Musikschule. Grundsätzlich sind in Absprache zwischen Lehrer und Eltern auch andere Zeiten möglich.

 

Frühinstrumentaler Beginn in den Fächern Klavier, Blockflöte, Gitarre, Violine, Akkordeon.

Hier erfolgt individuelle Zulassung durch die Schulleitung.

 

Perkussionsgruppe: Rhythmische Grundausbildung mit Schlaginstrumenten

 

2) Instrumentalunterricht:  

- Violine – Viola – Violoncello – Kontrabass

- Blockflöte – Querflöte – Oboe – Klarinette – Saxophon – Fagott

- Waldhorn – Trompete – Tenorhorn – Bariton – Posaune –Tuba

- Gitarre – Mandoline – Harfe

- Schlagzeug

- Akkordeon, Steirische Harmonika

- Klavier, Kirchenorgel

- E-Gitarre und E-Bass für ältere Schüler (frühestens ab der 5.Klasse)

- Neu: Veeh-Harfe für Kinder und Erwachsene

 

Leihinstrumente stehen für Anfänger zur Verfügung, hier entscheidet der Eingang des Antrags auf ein Leihinstrument.

 

3) Gesang:

Der Gesangsfachbereich hat folgende Angebote:

- Spatzenchor (Kinder im Vorschulalter)

- Kinderchor fü Grundschulkinder

- Jugend- und Projektchor

- Klassischer Gesangsunterricht

- Pop-Gesang / Vocal Coaching/ Funktionales Stimmtraining

 

4) Ergänzungs- und Ensemblefächer:

Verschiedene Ensembles:

- Orchester

- Big Band

- Zupforchester in Schweinfurt und Gerolzhofen

- Folklore

- Rock-, Pop- und Jazzbands

- Akkordeonorchester

- Möglichkeiten zum Zusammenspiel in fast allen Instrumenten für fortgeschrittene Schüler

 

- Als Ergänzungsfächer werden Musiktheorie/Gehörbildung und Jazzkurs angeboten.

 

Gerne steht das Sekretariat der Musikschule unter den Telefonnummern (0 97 21) 51-599, 51-6912 oder 51-698 für Auskünfte und Informationen zur Verfügung.

Homepage: www.musikschule-schweinfurt.de

E-mail: musikschule@schweinfurt.de

 

 

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19.04.2021 Unterbrechung der Trinkwasserversorgung am Mittwoch 21.04.2021
WIPFELD - Im gesamten Ortsbereich Wipfeld (außer Kloster St. Ludwig) kommt es am Mittwoch, 21.04.2021 in der Zeit von 8:30 bis 15:00 Uhr zu einer Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
 
Wie die Fernwasserversorgung Franken (FWF) der Gemeinde heute mitgeteilt hat machen dies dringende Reparaturarbeiten auf der Zuleitungsstrecke im Bereich Dipbach (Landkreis Würzburg) erforderlich.
 
Die Gemeinde empfiehlt, sich für den genannten Zeitraum eine ausreichende Menge an Trinkwasser vorzuhalten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für die unaufschiebbare Maßnahme. Für Rückfragen ist das Wipfelder Rathaus unter Tel. 09384 364 erreichbar.
 
Tobias Blesch 
Erster Bürgermeister
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07.04.2021 Vollsperrung Wipfeld - Obereisenheim (SW 22) Obereisenheimer Straße
Die Vollsperrung dauert vom 08.04.2021 bis 23.04.2021. Grund der Sperrung sind Bauarbeiten. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke verläuft über Schwanfeld.
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30.03.2021 Osterfeiertage 2021: Informationen für Stadt und Landkreis Schweinfurt

Unter anderem geänderte Öffnungszeiten der Corona-Testzentren

 

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Auch über die Osterfeiertage 2021 und darüber hinaus gelten vorerst weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Danach dürfen sich in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein Haushalt sowie ein weiterer Haushalt, jedoch maximal 5 Personen treffen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind die Kontakte auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.

 

+ + + Corona: Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + +

Um sich und die eigenen Familienmitglieder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, kann ein Coronatest vor den Osterfeiertagen für Sicherheit sorgen: Personen, die sich – etwa, weil sie vorher aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Situation viele Kontakte hatten – vor dem Besuch des engsten Familienkreises testen lassen und so sicherstellen wollen, dass sie nur bei negativem Testergebnis an dem geplanten Familientreffen teilnehmen, reduzieren zusätzlich die Ansteckungsgefahr für sich und ihre Angehörigen.

Über die Osterfeiertage ergeben sich für das Testzentrum in Schweinfurt sowie für die Zweigstelle in Gerolzhofen folgende geänderte Öffnungszeiten:

Das Testzentrum in Schweinfurt hat am 1. April, Gründonnerstag, und zusätzlich am 3. April, Karsamstag, zwischen 10 und 17 Uhr geöffnet. Die Zweigstelle in Gerolzhofen hat über die Osterfeiertage am 3. April, Karsamstag, zwischen 11 Uhr und 17 Uhr geöffnet. Das Testzentrum sowie die Zweigstelle haben ab Dienstag, 6. April, bzw. Mittwoch, 7. April, wieder wie gewohnt geöffnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie über die Website des BRK Schweinfurt.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Website des BRK Schweinfurt über die noch freien Zeitfenster für einen Termin in den jeweiligen Testzentren. Sie können ebenso einen Termin über die Hotline 09721 - 94 904 74 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr) vereinbaren. Planen Sie ein, dass es zu einem erhöhten Terminaufkommen um die Osterfeiertage kommen könnte.

 

Standorte der Testzentren

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt

Die kostenlose PCR-Testung im Testzentrum Schweinfurt findet in den vorhandenen Räumlichkeiten statt. Finden Sie sich bitte genau zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Terminzeit dort ein und stellen sich unter Beachtung der allgemein bekannten AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen) in der Schlange an.

Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Str./Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen

Die kostenlose PCR-Testung in Gerolzhofen findet in Form einer Drive-In-Station statt. Fahren Sie mit Ihrem PKW zum ausgeschilderten Testbereich. Stellen Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in der Schlange an. Sollten Sie kein Fahrzeug zur Verfügung haben, so stellen Sie sich dennoch in der Schlange der Fahrzeuge mit an. Tragen Sie hierzu bitte immer einen Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Wichtiger Hinweis für symptomatische Personen:

Personen die Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, dürfen NICHT an den Testzentren und auch nicht bei Apotheken u.a. genannten Einrichtungen getestet werden. Für Symptomatische ist die Hausärztin oder der Hausarzt zuständig.

 

+ + + Erweitertes Testangebot für Stadt und Landkreis Schweinfurt + + +

In Bayern stehen Bürgerinnen und Bürgern neben den PCR-Tests in den kommunalen Testzentren außerdem PCR- und Antigenschnelltests bei teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzten, Antigenschnelltests in Apotheken und weiteren Einrichtungen sowie die im Einzelhandel erhältlichen Corona-Selbsttests zur Verfügung.

Über die Website des Landratsamt Schweinfurt sowie über die Website der Stadt Schweinfurt finden Sie eine Übersicht der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Schweinfurt, die kostenlose Antigenschnelltests anbieten.

Die DLRG Schonungen bietet Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Schweinfurt ohne Erkältungssymptome zu den regulären Testmöglichkeiten zusätzlich am 2. April, Karfreitag, von 16 bis 19 Uhr sowie am 4. April, Ostersonntag, 9 bis 12 Uhr, kostenlose Covid-19-Schnelltests an. Weitere Informationen finden Sie hierzu über die Website der DLRG Schonungen.

 

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04.03.2021 Erster landesweiter Probealarm am Donnerstag, 25.03.2021 mehr...

Am Donnerstag, 25.03.2021 ab 11.00 Uhr ist der erste landesweite Probealarm im Jahr 2021.

Er hat den Zweck eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder dem Alarmgeber zu erkennen und zu beheben. Außerdem soll der Bevölkerung vermittelt werden, dass der Heulton von einer Minute Dauer bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit darauf aufmerksam macht, die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

 

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24.02.2021 Stellenausschreibung Mitarbeiter/in Gemeindebauhof

Die Gemeinde Wipfeld sucht eine/n

Mitarbeiter/in für den Gemeindebauhof (m/w/d)

 

Aufgabengebiet:

Ausführung aller im Bauhof anfallenden handwerklichen Arbeiten, schwerpunktmäßig Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an allen öffentlichen Gebäuden, Ver- und Entsorgungsnetzen, Gewässern, Wegen, Straßen, Grünanlagen und Plätzen.


Wir wünschen uns von Ihnen:

Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung in einem der folgenden Bereiche: Sanitär- und Heizungstechnik, Hoch- oder Tiefbau, Landschaftspflege/Gartenbau, Elektrik oder vergleichbares Berufsbild mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung, idealerweise auch bereits im kommunalen Bereich.

 

Handwerkliches Geschick auch in anderen Aufgabenfeldern und die Fähigkeiten zum Führen von Arbeitsgeräten. Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung und Übernahme der Bauhofleitung.
 

Einsatzbereitschaft auch über die Regelarbeitszeit hinaus (z.B. Winterdienst, Wochenende), Belastbarkeit, hohe Eigenverantwortlichkeit, wirtschaftliches Denken und Handeln, Teamfähigkeit.

Mindestens ein Führerschein der Klasse C1E sowie Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung.


Berufserfahrung im Betrieb und Instandhaltung von Anlagen der Wasserversorgung sowie mindestens Grundkenntnisse im Umgang mit PC und Office-Software.

 

Bereitschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld aktiven Feuerwehrdienst zu leisten ist wünschenswert.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


Geboten wird ein unbefristeter Vollzeitarbeitsplatz im öffentlichen Dienst.

 

Vergütung nach dem TVöD sowie Zusatzversorgung.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis spätestens

29. März 2021 mit aussagekräftigen Unterlagen.

 

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:

Gemeinde Wipfeld, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld
oder bevorzugt per pdf-Datei an personalabteilung@vg-schwanfeld.de

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Erster Bürgermeister Tobias Blesch, Telefon 09384 364

 

Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden

 

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28.01.2021 Hinweis auf fällige Abgaben zum 15.02.2021

Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15.02.2021 die 1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig wird.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen um zuverlässige Beachtung des Termins. Um Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine zu ersparen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 9730-50).

 

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20.01.2021 FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Pflegenden Angehörigen sollen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Damit reagiert die bayerische Staatsregierung auf die besondere Schutzwürdigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat angekündigt, eine Million FFP2-Schutzmasken an die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern auszuliefern.

Die Auslieferung der Masken findet derzeit mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks statt. Die Verteilung der Masken an die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte basiert auf deren Einwohnerzahlen. Sobald die Masken beim Landratsamt Schweinfurt eingetroffen sind, werden sie vom Kreisbauhof an die entsprechenden Gemeinden im Landkreis verteilt. Die Gemeinden werden voraussichtlich ab Montag, 25. Januar 2021, mit der Aushändigung der Masken beginnen können.

Pflegende Angehörige können jeweils drei Masken in der Gemeindeverwaltung (VGem Schwanfeld, Tel. 09384 97300) kostenlos anfordern.

Die Auslieferung erfolgt auf dem Postweg.

Nachweis erforderlich:
Diese drei Schutzmasken erhalten nur die Hauptpflegepersonen. Es ist notwendig, dass die jeweiligen pflegenden Angehörigen als Nachweis der Bezugsberechtigung ein Schreiben der Pflegekasse vorzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden, pflegebedürftigen Person hervorgeht.

Bitte lassen Sie uns den Nachweis entweder per E-Mail:
poststelle@vg-schwanfeld.de oder in Kopie durch Posteinwurf am Briefkasten Rathaus Wipfeld zukommen.

 

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07.01.2021 Stellenausschreibung VGem Schwanfeld: Leitung für das Hauptamt (m/w/d), unbefristet in Voll- oder Teilzeit

Die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld im Landkreis Schweinfurt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Dipl. Verwaltungswirt/-in (FH) / Verwaltungsfachwirt/-in (BL II) 
als Leitung für das Hauptamt (m/w/d), unbefristet in Voll- oder Teilzeit

Aufgabengebiet:

  • Leitungsaufgaben und Führung des Hauptamtes (Personalverwaltung, Sicherheits- und Baurecht)   
  • Leitende Sachbearbeitung in den Aufgabenbereichen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (insbesondere Einwohnermelde- und Passwesen, eigenverantwortliche Durchführung von Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren, Infektionsschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Straßenverkehrsrecht, Brand- und Katastrophenschutz)
  • Unterstützung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei schwierigen Sachfragen und Sachverhalten
  • Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen sowie kommunale Bauberatung (Stellvertretung)


Anforderungsprofil:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in (BL II ehem. AL II), erfolgreich abgelegte Qualifikationsprüfung der 3. QE in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder vergleichbare Verwaltungsausbildung
  • Hohe soziale Kompetenz, insbesondere Team- und Konfliktfähigkeit
  • Führungskompetenz sowie hohe Leistungsbereitschaft gewissenhaftes, eigenverantwortliches und zuverlässiges Arbeiten
  • einschlägige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung sowie fundiertes Fachwissen ist von Vorteil
  • Fachanwenderkenntnisse sind wünschenswert
  • Fortbildungsbereitschaft

Wir bieten:

  • ein vielseitiges, abwechslungsreiches, verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei entsprechender Bewährung
  • Arbeiten in einem engagierten Team
  • individuelle Fortbildungsmöglichkeiten zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung
  • die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der jeweiligen Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe


Auskünfte und Bewerbung:

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 05.02.2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Personalabteilung, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, oder per E-Mail an personalabteilung@vg-schwanfeld.de. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeinschaftsvorsitzenden Tobias Blesch unter Tel: 09384/364 oder buergermeister@wipfeld.de

Schwerbehinderte Menschen (w/m/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.

Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.

 

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30.12.2020 Regionalbudget 2021

Wie im vergangenen Jahr können auch 2021 für das Regionalbudget der ILE Main-Steigerwald zur Förderung von Kleinprojekten aus der Gemeinde Wipfeld wieder Förderanträge gestellt werden.

 

Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

 

Der offizielle Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets erfolgt im Laufe des Januars.

 

Zur Förderung kommen Kleinprojekte in Frage, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
  • attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Fördergegenstand
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Zuwendungs- und Antragsberechtigte
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.

 

Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Projektauswahlkriterien
Auswahlkriterien im Rahmen des Regionalbudgets mit Punktebewertung von 0 bis 3

  • Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität & Grundversorgung
  • Beitrag zum Umwelt- & Klimaschutz
  • Beitrag zur Beteiligung der Bürger
  • Beitrag zur Unterstützung des Ehrenamtes und / oder Stärkung der Kulturarbeit / Freizeitangebote
  • Öffentlichkeitswirkung
  • Bedeutung / Nutzen für das ILE-Gebiet
     

Weiterführende Informationen zum Regionalbudget gibt auch es unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser

www.region-main-steigerwald.de

 

Gefördert wurden 2020 folgende Projekte:
 

  • Nachbarschaftshilfe Gernach, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
  • BikePark Oberschwarzach
  • Einsatzstellennavigationssystem für AED-Helfergruppe der FF Donnersdorf
  • Anschaffung eines Theaterbühnenunterboden für die Lülsfelder Laienspielgruppe
  • Erweiterung der Ortssprechanlage in Zeilitzheim
  • Denkmal für deportierte, ermordete jüdische Mitbewohner in Form eines Gepäckstücks in Frankenwinheim
  • Ein „Rund um sorglos Paket“ für Fahrradfahrer in Lülsfeld (Fahrradschlauchautomaten, E-Bike-Ladestation und Fahrradreparatur-Station)
  • Relaunch und Überarbeitung der Website www.weinkulturland.de
  • Fotoaufnahmen von und für die Gemeinden Lülsfeld, Frankenwinheim, Michelau, Oberschwarzach und der Stadt Gerolzhofen
  • Panoramatafeln an Aussichtspunkten im Weinpanorama Steigerwald
  • Umgestaltung des Umgriffs der Abt-Ludwig Hütte in Oberschwarzach
  • Neugestaltung des Eingangs- und Empfangsbereichs am Gebäude der Kartbahn "Steigerwald-Motodrom" in Gerolzhofen
  • Liederhefte für das Wirtshaussingen in Alitzheim
  • Kurzfilm „Schloss Oberschwarzach“
  • Lieblingsplatz am Bastelberg: Aufstellung von Bänken und Liegen in Dingolshausen am Bastelberg.
  • Falkenbergpanorama: Aufstellung von Bänken und Liegen am Weinberg in Traustadt
  • Treffpunkte der Generationen: Aufstellung von Sitzgelegenheiten im Ortskern von Dingolshausen
  • Generationenplatz an der Mainlände in Wipfeld

Zur Besprechung konkreter Projektideen aus Wipfeld stehe ich jederzeit gerne beratend zur Verfügung.

Auskünfte zum Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie von unserer Allianzmanagerin Carina Hein, Tel. 09382/316381.

 

Tobias Blesch

Erster Bürgermeister

 

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16.12.2020 Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld ab sofort bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen

Gemäß der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages ist die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld ab sofort bis auf weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, um das Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen. Die wichtigste Maßnahme in Zeiten von konstant hohen Fallzahlen ist die Vermeidung von sozialen Kontakten.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Schwanfeld und Wipfeld besteht natürlich weiter die Möglichkeit, sich unter Tel.: (09384) 97300 oder per E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de mit Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist eine persönliche Vorsprache unverzichtbar, so kann dies in dringenden und unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
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15.12.2020 Fährbetrieb Wipfeld über Weihnachten / Neujahr 2020/2021
 
Donnerstag, Heiligabend, 24.12.: von 6 bis 15 Uhr
Freitag, 1. Weihnachtsfeiertag, 25.12.: kein Fährbetrieb
Samstag, 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.: kein Fährbetrieb
Sonntag, 27.12.: kein Fährbetrieb
Mo., 28. bis Mi., 30.12.: regulärer Fährbetrieb
Donnerstag, Silvester, 31.12.: von 6 bis 15 Uhr
Freitag, Neujahr, 1.1.2021: kein Fährbetrieb
Ab 02.01.2021 wird wieder der reguläre Fährbetrieb.
 
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister
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10.12.2020 Neue Fährgebühren ab 1.1.2021
 
 


 

Fußgänger, Mitfahrer


 

1 €

Kleinkraftrad,  Moped, Fahrrad einschließlich einer Person sowie Pkw-Anhänger und sonstige Anhänger bis 3,49 t zulässigem Gesamtgewicht


 

1 €

Motorrad einschließlich Fahrer


 

1,50  €

Kraftfahrzeuge bis 3,49 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Fahrer, Anhänger ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht


 

2 €

Kraftfahrzeuge von 3,5 t bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Fahrer


 

3 €

Kraftfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Fahrer


 

8 €

Mehrfachfahrkarte: 40 Felder zu 0,50 €

16 €

Kinder unter 6 Jahren gebührenfrei

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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26.11.2020 Neuer Standort für den Defibrillator in der Raiffeisenbank-Filiale Wipfeld
 
Seit kurzem ist der AED (=automatisierter externer Defibrillator) im Eingangsbereich der Filiale der Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG am Follinaplatz 1 in Wipfeld installiert. Der Defibrillator ist für ungeschulte Anwender geeignet. Er führt den Anwender sicher und zuverlässig Schritt für Schritt durch den Prozess der Wiederbelebung bei Herzstillstand.
 
Schulungsvideo online: wipfeld.de/defi.html
 
Ende Juli hatte die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge die sofortige Schließung der Filiale Wipfeld angekündigt und zum 30.09.2020 auch den SB-Bereich (Geldautomat und Kontoauszugsdrucker) am Marktplatz geschlossen. Der überraschende komplette Rückzug der Sparkasse aus Wipfeld hat zur Folge, dass ein neuer Standort für den Anfang 2020 beschafften AED gefunden werden musste. Die Sparkasse hatte für die Anschaffung dankenswerterweise 1.500 € beigesteuert.
 
Herzlichen Dank der Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG für die Bereitschaft einen Platz im Eingangsbereich in der nun einzigen Wipfelder Bankfiliale zur Verfügung zu stellen. Damit bleibt der AED weiterhin 24 Stunden am Tag öffentlich zugänglich, damit in Notfällen lebensrettende Hilfe vor Ort geleistet werden kann.
 
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister
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19.10.2020 Coronavirus: Landratsamt Schweinfurt erlässt neue Allgemeinverfügung



Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Das hat Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen im Landkreis Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt. Die 7-Tages-Inzidenz hat im Landkreis Schweinfurt am Dienstag, 13. Oktober 2020, den kritischen Schwellenwert von 50 Infizierten je 100.000 Einwohner überschritten. Deswegen hatte das Landratsamt Schweinfurt am gleichen Tag auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nachdem nun die Bayerische Staatsregierung die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgrund eines Ministerratsbeschluss vom 15. Oktober geändert hat, erlässt das Landratsamt Schweinfurt auf dieser Grundlage eine neue, angepasste Allgemeinverfügung. Die geänderte 7. BayIfSMV ist am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft getreten, die neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes gilt somit ab Sonntag, 18. Oktober 2020, 0 Uhr, und bleibt bis Montag, 26. Oktober 2020, 24 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung vom 13. Oktober in gleicher Angelegenheit wird mit Ablauf des 17. Oktobers 2020 aufgehoben.

Aufruf an die Bürger
Die schnell steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Schweinfurt ist besorgniserregend. Aktuell liegt der Wert der 7-Tages-Inzidenz nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 72,76 pro 100.000 Einwohner (Stand: 17. Oktober, 17 Uhr). Um das Infektionsgeschehen möglichst schnell wieder stabilisieren zu können, ist jeder Bürger dazu aufgerufen, die jetzt gültigen verschärften Regelungen einzuhalten und das eigene Verhalten der veränderten Situation anzupassen. Darüber hinaus appellieren das Landratsamt und das Gesundheitsamt noch einmal eindringlich an die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere sogenannte AHA-Regeln („AHA“=„Abstand, Hygiene, Alltagsmaske“), Lüften sowie Husten- und Nies-Etikette.




Grundsätzliche Regelungen für Landkreise oder kreisfreie Städte, die den Inzidenzwert von 50 überschritten haben (gemäß aktualisierter 7. Bayerischer Infektionsschutzverordnung)

Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Maskenpflicht an Schulen
Maskenpflicht besteht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen.

Private Feiern
Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Sperrstunde
Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Beschränktes Alkoholverkaufs- und Konsumverbot
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden, stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (im Landkreis Schweinfurt ist gemäß der Allgemeinverfügung vom 18. Oktober derzeit kein öffentlicher Platz mit diesem Alkoholkonsumverbot belegt).


Die Regelungen der neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt im Überblick

Grundsätzlich gilt: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Im Bereich Gastronomie gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen ebenfalls, die Gaststättenbetreiber sind dazu verpflichtet, die Vorgaben bei der Bestuhlung entsprechend zu berücksichtigen beziehungsweise den Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren. Auch private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind von dieser Beschränkung betroffen. Für einige Veranstaltungen gibt es Ausnahmen, mehr dazu unter dem Punkt „Sonderregelungen für Veranstaltungen“.

Erweiterte Maskenpflicht
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung gilt ab dem 18. Oktober eine verschärfte Maskenpflicht im Landkreis Schweinfurt. Für Schulen gilt die Vorgabe der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe oben „Maskenpflicht an Schulen“).

Öffentliche Gebäude und Kulturstätten
Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten (zum Beispiel Museen, Ausstellungen) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in der 7. BayIfSMV keine besonderen Regelungen vorgesehen sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Gerolzhofen und Werneck
In der Stadt Gerolzhofen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich Marktplatz sowie – soweit sie unmittelbar die Stadtpfarrkirche (sogenannter Steigerwald-Dom) umschließen – in der Marktstraße sowie der Kirchgasse getragen werden (werktäglich sowie sonntags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr). In der Marktgemeinde Werneck gilt diese Vorschrift für den Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße, ebenfalls werktäglich sowie sonntags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

Theater, Konzerthäuser, Kinos, sportliche Veranstaltungen
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos, ebenfalls gilt Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Kindertagesbetreuung, Horte, Mittagsbetreuung
In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Heilpädagogischen Tagesstätten im Gebiet des Landkreises Schweinfurt sind feste Gruppen zu bilden, offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für das Personal und alle Schulkinder die in einer Mittagsbetreuung, einem Hort oder in einer eigenen Hortgruppe innerhalb einer Kindertageseinrichtung betreut werden, gilt Maskenpflicht in den jeweiligen Betreuungsräumlichkeiten.


Welche Veranstaltungen können unter welchen Bedingungen stattfinden?

Teilnehmerzahl

Im gesamten Gebiet des Landkreises Schweinfurt sind Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (ausgenommen private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage) und nicht öffentliche Versammlungen nur bis zu maximal 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen (anstatt wie bisher bis 100 Teilnehmer) oder bis zu maximal 50 Teilnehmern unter freiem Himmel (anstatt wie bisher bis 200 Teilnehmer) gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und vorlegen kann.


Sonderregelungen für Veranstaltungen



Welche Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport?
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes hat keinerlei Auswirkungen auf die Ausübung des Sportes, lediglich für Zuschauer herrscht Maskenpflicht. Ob eine Sportveranstaltung abgesagt wird, obliegt den veranstaltenden Vereinen oder den zuständigen Verbänden. Die Regelungen des § 10 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepte haben weiterhin Bestand. Die Veranstalter haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Zuschauern, die weder Angehörige noch Angehörige eines zweiten Hausstandes oder Gruppen von 5 Personen sind, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.



Welche Auswirkungen hat die Allgemeinverfügung auf kulturelle Veranstaltungen?
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes hat keinerlei Auswirkungen auf das Abhalten kultureller Veranstaltungen. Lediglich besteht nun eine Maskenpflicht am Platz. Die Regelungen des § 23 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepte haben weiterhin Bestand. Die Veranstalter haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern, die weder Angehörige noch Angehörige eines zweiten Hausstandes oder Gruppen von 5 Personen sind, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.



Wie wirken sich die Kontaktbeschränkungen der Allgemeinverfügung auf die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen aus?
Für Gottesdienste gelten die bayernweit gültigen und aktualisierten Regelungen des § 6 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)<https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-562/> sowie das Schutz- und Hygienekonzept der jeweiligen Kirche. Das heißt, zur Beerdigung auf dem Friedhof sind unter Beachtung der Abstandsregeln unbeschränkt Besucher zugelassen. Für den Gottesdienst in der Kirche gelten die bisherigen Regelungen des § 6 Satz 1 Nr. 1 a) weiter, wonach sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze -unter Beachtung des Mindestabstandes - richtet. Lediglich die Trauerfeier („Leichenschmaus“) wird durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt beziehungsweise die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.


Was gilt für berufliche und dienstliche Tätigkeiten?
Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Bereich gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

Die Situation in Senioren- und Pflegeheimen, Krankenhäusern
Der Besuch von Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern ist nur zu festen Besuchszeiten möglich und pro Bewohner/Patient auf täglich eine Person (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes) beschränkt, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam.

Hinweis: Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Die Allgemeinverfügung wird veröffentlicht auf www.landkreis-schweinfurt.de sowie im Amtsblatt des Landkreises Schweinfurt. Weiterhin ist sie im Aushang am Schaufenster für öffentliche Bekanntmachungen am Landratsamt in Schweinfurt, Schrammstraße 1, einzusehen.

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30.04.2020 Finaler Faltplan - Mainschleifen-Express 2020 / Mainschleifen-Shuttle 2020 mehr...

Finaler Faltplan - Mainschleifen-Express 2020 / Mainschleifen-Shuttle 2020

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06.04.2020 Projektaufruf Regionalbudget Region MainSteigerwald

Regionalbudget Region MainSteigerwald

Förderanfragen ab sofort möglich

Ab 2020 verfügt die ILE-Region MainSteigerwald erstmals über ein sogenanntes „Regionalbudget“ zur Förderung von Kleinprojekte in Höhe von 100.000 €.

Damit können im Jahr 2020 Kleinprojekte in den Mitgliedskommunen Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau im Steigerwald, Markt Oberschwarzach, Schwanfeld, Sulzheim und Wipfeld gefördert werden.

Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Der ILE-Zusammenschluss Region MainSteigerwald ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
  • attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern (Erstwohnsitze), mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
 

Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2020 vorgelegt werden kann.

 

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

Kleinprojekte aus dem Gebiet des Marktes Eisenheim können nur aus dem Regionalbudget der Interkommunalen Allianz Würzburger Norden e.V: gefördert werden.

 

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

Antrags- und Auswahlverfahren


Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Interkommunalen Allianz Region MainSteigerwald und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts
geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

 

 

Projektauswahlkriterien

Mindestanforderung zur Aufnahme in das Entscheidungsgremium

         Die Antragsunterlagen liegen vollständig vor

Das Projekt liegt in der Region MainSteigerwald

Die Projektkosten liegen zwischen 500 und 20.000 Euro netto und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt

Das Projekt ist noch nicht begonnen

Das Projekt kann innerhalb des Bewilligungsjahres umgesetzt und abgerechnet werden. (30.September)

Das Projekt lässt sich einer Maßnahme Nr. 04, 05, 08, 09 des Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zuordnen

Das Projekt lässt sich eines der Entwicklungsziele/Handlungsfelder des ILEKs zuordnen

Eine Abstimmung (telefonisch) mit dem Allianzmanagement wird empfohlen

Das Projekt ist nicht diskriminierend

Das Projektvorhaben ist vom Projektträger mit der jeweiligen Gemeinde abzustimmen
 

 

Auswahlkriterien im Rahmen des Regionalbudgets mit Punktebewertung von 0 bis 3

  1. Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität & Grundversorgung
  2. Beitrag zum Umwelt- & Klimaschutz
  3. Beitrag zur Beteiligung der Bürger
  4. Beitrag zur Unterstützung des Ehrenamtes und / oder Stärkung der Kulturarbeit / Freizeitangebote
  5. Öffentlichkeitswirkung
  6. Bedeutung/ Nutzen für das ILE-Gebiet

 

Termine und Ansprechpartner

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.Mai 2020
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.Oktober 2020

 


 

Anfragen auf Förderung sind mit dem Antragsformular in Papierform an die verantwortliche Stelle zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen
Verantwortliche Stelle Regionalbudget
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen

 

und per E-mail an folgende Adresse zu senden:

carina.hein@gerolzhofen.info

 

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Allianzmanagerin Frau Carina Hein, 09382 / 316381

und

Herr Bürgermeister Thorsten Wozniak

 

 

Antragsformulare:

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen unter www.region-main-steigerwald.de in der Rubrik Downloads zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie auch unter Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser /) in der Rubrik Ländliche Entwicklung/ Regionalbudget.

 

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17.03.2020 Verwaltungsgemeinschaft schließt ab sofort für den Parteiverkehr

Verwaltungsgemeinschaft schließt ab sofort für den Parteiverkehr 

Fragebogen Risikoabschätzung Corona-Virus

 

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